Die Friedhofskapelle in Friedrichsdorf
Wofür ist der Friedhof gedacht? Was ist auf dem Friedhof möglich und was sollte man lieber lassen? Und natürlich - was kostest ein Grab oder eine Beerdigung? Antworten auf diese und andere Fragen geben die drei Satzungen, die das Presbyterium für den Friedhof aufgestellt hat.
- Die Friedhofssatzung regelt die allgemeinen Rechtsverhältnisse auf dem Friedhof.
- Die Grabmal- und Bepflanzungssatzung beschreibt den Rahmen, innerhalb dessen die Grabstätten gestaltet werden können durch Bepflanzung oder das Aufstellen eines Grabmals.
- Die Friedhofsgebührensatzung gibt Auskunft über die Kosten für die Benutzung des Friedhofs und der Friedhofskapelle.
Alle Satzungen genügen den staatlichen Bestimmungen und sind von übergeordneter Stelle genehmigt.
Hier finden Sie die einzelnen Satzungen:
Sabine Negt
Sabine Negt hilft Ihnen bei
- Friedhofsangelegenheiten
- Änderung von Nutzungsrechten
- Grabsteingenehmigungen
- uam.
GT-KG.Friedrichsdorf-Friedhof@ekvw.de
Fax 05209 6602
Fon 05209 980895