Wenn das Geld nicht für den ganzen Monat reicht ...
Die Gütersloher Tafel
Die Gütersloher Tafel bewahrt einwandfreie und überschüssige Lebensmittel vor dem Verderb und der Vernichtung und gibt sie als Spende an bedürftige Menschen weiter.
Die Gütersloher Tafel ist überkonfessionell sowie überparteilich und richtet sich an alle bedürftigen Personen, unabhängig von ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit. Die Bedürftigkeit wird überprüft.
Die Tafeln sind Orte der Begegnung und des Gesprächs. Im Mittelpunkt stehen der Kontakt und der respektvolle und sachliche Umgang mit den Kunden.
Die Lebensmittel werden in Geschäften, Bäckereien, Gaststätten und landwirtschaftlichen Betrieben eingesammelt und in einem transparenten Verfahren und nach den Bedürfnissen der Kunden verteilt. Die Hälfte der Empfänger sind Kinder und Jugendliche. Der größte Teil der Arbeit geschieht ehrenamtlich.
Die Tafel vor Ort
In unserer Kirchengemeinde gibt es zwei Verteilstellen der Gütersloher Tafel. Dort werden Lebensmittel an Menschen verteilt, deren finanzielle Mittel nicht für den ganzen Monat reichen.
Die Verteilstellen bei uns sind:
- Kath. St. Marien-Kirche, Güthstraße, 33335 Gütersloh Avenwedde Bhf., freitags 11.15 Uhr - 12.00 Uhr,
- Ev. Gemeindehaus, Brackweder Straße 21, 33335 Gütersloh Friedrichsdorf, freitags 11.30 Uhr - 12.00 Uhr.
Wenn Sie die Unterstützung der Tafel in Anspruch nehmen möchten, geht das so:
Gehen Sie nicht direkt zu den Verteilstellen, sondern melden Sie sich in der Geschäftsstelle der Gütersloher Tafel in der Kaiserstraße 38, dienstags von 9.30 bis 12.30 Uhr. Bitte bringen Sie Einkommensunterlagen und Ihren Mietvertrag mit. Bei Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne unter der Nummer 05241 39010 zur Verfügung.
Wann und wo kann ich mich anmelden?
Personen, die in Gütersloh wohnen, können sich jeden Dienstag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr in der Geschäftsstelle der Gütersloher Tafel in der Kaiserstraße 38 anmelden.
Was muss ich mitbringen?
1. Einkommensunterlagen wie z. B.
- Arbeitslosengeld-Bescheid
- Renten-Bescheid
- Bescheid Aus-/Weiterbildung
- letzte Verdienstbescheinigung
- Bescheid über Sozialgeld oder Grundsicherung (SGB XII)
- Bescheid nach Asylbewerber-Leistungsgesetz
- Kindergeld-Bescheid (entfällt bei ALG II)
- Wohngeld-Bescheid (entfällt bei ALG II))
2. Mietvertrag
Hilfe zur Selbsthilfe
Die Zuteilung von Lebensmitteln ist zeitlich befristet. Die Unterstützung wird als Hilfe zur Selbsthilfe betrachtet.